Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögenswerten, insbesondere zur langfristigen Sicherung und Entwicklung von Familienvermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Tätigkeiten die einer Genehmigung nach dem KWG oder WpIG bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft Treuhandfunktionen übernehmen, Vermögenswerte verpachten oder beleihen sowie Dienstleistungen für verbundene Unternehmen erbringen.