| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögenswerten, insbesondere zur langfristigen Sicherung und Entwicklung von Familienvermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Tätigkeiten die einer Genehmigung nach dem KWG oder WpIG bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft Treuhandfunktionen übernehmen, Vermögenswerte verpachten oder beleihen sowie Dienstleistungen für verbundene Unternehmen erbringen. |