| Gegenstand | Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft schafft die für den Unternehmensgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, und Tätigkeiten im Sinne des § 7 Nr. 8 BRAO, sind ausgeschlossen. |