| Gegenstand | Die Führung eines ambulanten Pflegedienstes, dies umfasst sowohl Pflegesachleistungen nach SGB XI (Grundpflege, Unterstützung beim Waschen; beim Essen und Trinken, usw.) Behandlungspflege nach SGB V (Medikamentengabe - Verabreichen und - Stellen, Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, usw.) hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Wohnraumreinigung, Einkaufsservice, Reinigung von Bekleidung, usw.) und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Geschäftsgegenstand. |