| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Das Recht, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann entzogen werden. Die Alleinvertretungsbefugnis kann entzogen werden. |