| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden, geregelt, insbesondere kann die Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers eingeschränkt werden, nämlich Gesamtvertretung zur Vertretung in Gemeinschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen angeordnet werden. |