| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens sind- vorbehaltlich Absatz (4) Satz 2 - die Erbringung von Tiefbausowie Rohrleitungsbauleistungen im Bereich der energiewirtschaftlichen Betätigung gem. § 101a GO bzw. § 3 EnWG für (i) die Stadt Pinneberg sowie (ii) anknüpfend an den Gesamtabschluss ihre wirtschaftlichen Betätigungen und privatrechtlichen Beteiligungen sowie (iii) auf dem Tätigkeitsgebiet nach Absatz (3) für andere Unternehmen.
(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, aber keine Tochtergesellschaften gründen oder sich (auch nicht still) an anderen Unternehmen beteiligen. Ausgeschlossen sind zudem die nach dem Gesetz und den Regelungen dieses Vertrages erlaubnispflichtigen Geschäfte, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
(3) Das Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft erstreckt sich auf den Kreis Pinneberg.
(4) Die Tätigkeiten der Gesellschaft haben sich auf den öffentlichen Zweck bzw. § 2 Absatz (1) auszurichten. Das Recht der Gesellschaft, sich in den Bereichen Glasfaser und Wasserversorgung im Rahmen von sog. Annextätigkeiten im Sinne von § 101 Absatz 1 Nr. 1 GO zu betätigen, insbesondere im Zuge von parallel zu Maßnahmen nach Absatz (1) erfolgenden Maßnahmen, bleibt hiervon unberührt. |