| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere auch
a) Finanzdienstleistungen nach § 32 Abs. 1 a S. 1, 2, 2 KWG (Eigengeschäft), soweit diese nicht der Erlaubnispflicht nach dem KWG unterliegen;
b) Unternehmerische Tätigkeiten, die dem Ausnahmekatalog des § 2 KWG unterfallen, soweit diese nicht der Erlaubnispflicht nach dem KWG unterliegen;
c) Familienvermögensverwaltung beschränkt auf den engsten Familienkreis, soweit diese nicht der Erlaubnispflicht nach dem KWG unterliegt.
Klarstellend wird der Unternehmensgegenstand wie folgt konkretisiert: Der Erwerb von Aktien erfolgt nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Vermögensanlage. In diesem Rahmen erfolgen keine Dienstangebote für Dritte. Waren- und Emissionsderivate werden nicht gehandelt. Bankgeschäfte werden nicht betrieben. Finanzdienstleistungen für andere werden nicht erbracht. Ausgeschlossen ist ferner das Eigengeschäft mit Finanzinstrumenten, soweit es sich um Warentermingeschäfte, Emissionszertifikate und Derivate auf Emissionszertifikate handelt. |