| Gegenstand | Die gewerbsmäßige Betätigung i. S. des § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO, insbesondere Vermittlung von Wohn- und Gewerberäumen, Immobilien sowie von Finanzierungen und Kapitalanlagen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Handel und die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sportbooten sowie deren Zubehör. |