| Gegenstand | Die Verwaltung und Verfügung über eigenes Vermögen, insbesondere auch über eigenes Grundeigentum der Gesellschaft und / oder eines Gesellschafters, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und die Verwaltung des eigenen Gesellschaftsvermögens und der damit im Zusammenhang stehende Handel mit Gegenständen aller Art. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Forderungen für eigene und fremde Rechnung einzuziehen (Forderungsmanagement), einschließlich der Hilfs- und Nebengeschäfte, insbesondere die Verwaltung und Kontrolle von Debitoren sowie das Factoringgeschäft; die Durchführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. |