Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäft mit sich selbst und als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Verfügung über eigenes Vermögen, insbesondere auch über eigenes Grundeigentum der Gesellschaft und / oder eines Gesellschafters, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und die Verwaltung des eigenen Gesellschaftsvermögens und der damit im Zusammenhang stehende Handel mit Gegenständen aller Art. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Forderungen für eigene und fremde Rechnung einzuziehen (Forderungsmanagement), einschließlich der Hilfs- und Nebengeschäfte, insbesondere die Verwaltung und Kontrolle von Debitoren sowie das Factoringgeschäft; die Durchführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.