| Gegenstand | Die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d. h., das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Zusammenfassung von Unternehmen, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben und Einbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. |