Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens etwa durch Beteiligung an anderen Gesellschaften oder der Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien
sowie das Halten von Aktien börsennotierter Unternehmen.