Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Durchführung von Bodenbelagsarbeiten jeglicher Art. Ausführung aller sonstigen erlaubnisfreien Gewerke im Bauwesen sowie die Erbringung von Generalbauleistungen inkl. der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmen, Trockenbau und Hausmeisterservice.