| Gegenstand | a) Unternehmen und Gesellschaften in Deutschland und im Ausland zu gründen, sich in irgendeiner Weise daran zu beteiligen, sie zu leiten, zu verwalten, zu betreiben und zu beaufsichtigen;
b) die Finanzierung von Unternehmen und Gesellschaften;
c) die Aufnahme von Krediten und Darlehen und Beschaffung von Mitteln, einschließlich der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Schuldscheinen oder anderen Wertpapieren oder Schuldtiteln, sowie Abschluss von Vereinbarungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten;
d) Beratung und Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft eine Gruppe bildet, sowie für Dritte zu erbringen;
e) die Gewährung von Garantien, Eingehen von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und Verpfändung ihres Vermögens für Verpflichtungen von Unternehmen und Gesellschaften, mit denen sie eine Gruppe bildet, sowie für Dritte;
f) der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von eingetragenem Eigentum und von Vermögensgegenständen im Allgemeinen;
g) die Entwicklung und Koordinierung von Immobilienprojekten;
h) die Entwicklung von und der Handel mit Patenten, Warenzeichen, Lizenzen, Know-how, Urheberrechten, Datenbankrechten und anderen Rechten an geistigem Eigentum;
i) alle Tätigkeiten industrieller, finanzieller oder kommerzieller Art durchzuführen.
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. |