Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken/Immobilien, deren Entwicklung sowie Planung und Projektierung von Bauvorhaben hierauf, sowie Veräußerung, Verpachtung, Vertrieb oder Nutzung.