Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Ausübung von Geschäften aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt kaufmännische Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften oder Dritten zu erbringen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Die Gesellschaft darf Filialbetriebe errichten, sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.