Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Tätigkeit als Immobilienmakler i.S.d. § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Serviceleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.