| Gegenstand | Die Führung eines ambulanten Pflegedienstes, dies umfasst sowohl Pflegeleistungen nach SGB XI (Grundpflege, Unterstützung beim Waschen, beim Essen und Trinken, usw.), Behandlungspflege nach SGB V (Medikamente verabreichen und stellen, Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung, Anziehen von Kompressionsstrümpfen, usw.), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Wohnraumreinigung, Einkaufsservice, Reinigung von Bekleidung, usw.) und alle damit im Zusmmenhang stehenden Tätigkeiten. |