Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baumaterial, Möbeln und alle damit verbundenen Dienstleistungen, Transportdienst, Sanierungsarbeiten, Verwaltung von eigenem Vermögen sowie Reinigung von Gebäuden, Büros, Haushalten und Hotels