| Gegenstand | Bewachungsgewerbe im Sinne von § 34 a GewO (Personen, Objekt- und Veranstaltungsschutz), Dienstleistungen im Bereich des Sicherheitsmanagements, Veranstaltungsservice sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |