Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewachungsgewerbe im Sinne von § 34 a GewO (Personen, Objekt- und Veranstaltungsschutz), Dienstleistungen im Bereich des Sicherheitsmanagements, Veranstaltungsservice sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen, auch geschäftsführend, beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.