| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten bzw. Verkauf von Beteiligungen, Vermögensanlagen und Immobilien aller Art, zudem die Gründung, Führung, Entwicklung und Veräußerung von Unternehmen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte ist ausgeschlossen. |