Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Beratung, Analyse, Organisation und Programmierung für das betriebliche Informationswesen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, ebenso der Handel und die Vermittlung von entsprechenden Maßnahmen, Organisationsmitteln und Zubehör, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, desweiteren die Projektierung von Gesamtlösungen unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Planungstechniken.