| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich vertreten durch einen Geschäftsführer der Kategorie A gemeinsam mit einem Geschäftsführer der Kategorie B oder durch einen Geschäftsführer der Kategorie A gemeinsam mit einem Prokuristen der Kategorie B oder durch einen Geschäftsführer der Kategorie B gemeinsam mit einem Prokuristen der Kategorie A.
Alleinvertretungsbefugnis kann für bestimmte Rechtsgeschäfte erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |