Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, die Projektierung sowie das Halten, das Verwalten und die Bewirtschaftung von Immobilien, insbesondere des Grundstücks Othmarscher Kirchenweg 112 in Hamburg, sowie Bauträgertätigkeit i.S.d. § 34c GewO und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.