Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen Vermögenswerten und Schutzrechten aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen oder ihn fördern. Sie kann auch selbst Gesellschaften errichten und deren Geschäfte führen, insbesondere die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter von Kommanditgesellschaften übernehmen.