Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Waren jeglicher Art, die nicht genehmigungspflichtig sind, insbesondere von Kinderbekleidung, Kindermöbel, Spielwaren und Kinderpflegeprodukten und sämtliche damit verbundene Dienstleistungen.