| Gegenstand | Analyse-Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation, insbesondere für den Bereich Verbindungspreisberechnung nach § 45 g TKG und sonstige IT-Systeme sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten und / oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |