Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Personaldienstleistung, Personalvermittlung, die Erbringung von zulassungsfreien Bauleistungen aller Art, insbesondere die Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Wohnungen und Gebäuden in Verbindung mit Boden-, Fliesen-, Parkett-, Mosaik-, Platten-, Estrichleger Arbeiten sowie Rolladen- und Sonnenschutztechnik, Maurertätigkeiten, Fassadenarbeiten, Abriss und Rückbau. Ferner der Ankauf und Verkauf von eigenen Immobilien und Grundstücken.