Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Bauleistung, Bau- und Generalübernehmer für Handel-/Gewerbe- und Privatkunden, der Immobilienhandel, der Immobilienkauf und
-verkauf, die Renovierung von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.