Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Ladengeschäften zum Vertrieb und Vor-Ort-Verzehr von selbst hergestellten Back- bzw. Konditoreiwaren und weiteren Speisen und Getränken sowie der Betrieb eines Lieferservices und der Verkauf von Merchandising-Artikeln.