Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und die Vertretung, insbesondere bei Kommanditgesellschaften als Komplementärin sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige.