Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Herstellung von Einzel- und Mischfuttermitteln und die Entsorgung und Aufbereitung von Lebensmittelreststoffen sowie der Handel mit landwirtschaftlichen Waren und Produkten, soweit dieser Handel nicht einer besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf und Geschäfte aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.