Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen und Handel aller Art sowie sämtliche Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen, sowie die Geschäfte, die bestimmt sind, die Gesellschaft zu festigen und zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen.