Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer zur Alleinvertretung ermächtigt werden.
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der RV TRIKS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Halstenbek, deren Tätigkeit der Transport von Gütern aller Art im nationalen Güterkraftverkehr, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger, ist.