| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer zur Alleinvertretung ermächtigt werden.
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |