Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betriebswirtschaftliche Beratung, das Coaching und Training von Unternehmern, das Durchführen von Vertriebs- und sonstigen Beratungsdienstleistungen für andere Unternehmen sowie die Verwaltung und Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.