| Gegenstand | Die Errichtung, der Erwerb, der Verkauf, die Vermittlung, der Vertrieb, die Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Tätigkeit als Grundstücksmakler und ggf. die Tätigkeit als Bauträger, sofern hierfür eine Genehmigung gem. § 34 c GewO oder einer anderen Bestimmung nicht erforderlich ist. |