| Gegenstand | Die Förderung des Sportes, insbesondere des Breiten- und Wettkampfsports in der Sportart Golf. Zur Förderung des Sports werden auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne des § 52 Abs. 7 AO durchgeführt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch
- die Überlassung von Golfplätzen zur Nutzung an Sportler,
- die Pflege der Sportstätte,
- das Anbieten von Golfunterricht,
- die Durchführung sportlicher Veranstaltungen,
- die Förderung sportlicher Leistungen und Übungen,
- die Förderung sozialer Kontakte, insbesondere generationsübergreifender Art,
- die Schulung in lebensverbessenden Verhaltensweisen und damit besserer sportlicher Ergebnisse (z.B. Yoga-, Meditations-, Ernährungslehre-Kurse etc.),
- die Unterstützung und Pflege nationaler und internationaler Begegnungen im Sport, insbesondere von Sportlern,
- die sportliche Freizeitgestaltung für Jugendliche und Kinder und die Teilnahme an Wettkämpfen sowie
- mit dem Zweck des Unternehmens in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Der Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung des Sports. |