Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Internetdienstleistungen, Programmierung, Beratung, Entwicklung, Herstellung, Handel, Vertrieb und Dienstleistungen von, mit und an elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (Hardware und Software).