| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines heilpädagogisches Förderzentrums mit Wohngruppen, Schule, Werkstätten, Tagesgruppen, integrativer Kindertagesstätte und ambulanten Hilfen auf der Grundlage der anthroposophischen Heilpädagogik. Der Satzungszweck wird weiter verwirklicht insbesondere durch die Aus- und Fortbildung von heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Mitarbeitern und Förderung entsprechender Ausbildung. |