Ein alleiniges Vorstandsmitglied ist zur Ausübung sämtlicher dem Vorstand durch Aufstellung A und dieser Satzung übertragenen Rechte und Kompetenzen und zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Gegenstand
Lebensmittelhandel, Personaltraining mit EMS, Betreiben von Portalen, Unternehmensberatung.