| Gegenstand | Der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien für eigene und fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien anfalenden Aufgaben übernehmen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder staatlichen Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten. |