| Gegenstand | Die Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) den Betrieb einer ganztägig geöffneten Kindertagesstätte,
b) das Angebot eines nach pädagogischen Gesichtspunkten zusammengestellten, ganztägigen Betreuungsprogramms für Kinder im Alter zwischen 0-14 Jahren,
c) das Angebot von altersgerechten Betreuungs- und Spielprogrammen,
d) die Betreuung schulpflichtiger Kinder bei Schularbeiten. |