Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb, Vermittlung, Vertrieb, Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Tätigkeit als Grundstücksmakler und die Tätigkeit als Finanzvermittler soweit hierfür eine besondere Genehmigung z. B. gem. § 34 c GewO oder einer anderen Bestimmung nicht erforderlich ist.