Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Getränken sowie Lebensmitteln insbesondere Fleisch, Handel mit sonstigen nicht genehmigungspflichtigen Waren einschließlich Import und Export, Vermittlung von Handelsgeschäften, Beratung und Dienstleistung bei der Anbahnung und Abwicklung von Handelsgeschäften, Geschäftsvermittlung.