Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung von Maurer- und Betonarbeiten, Zimmerer- und Tischlerarbeiten sowie Arbeiten im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks. Weiterhin die Ausübung des Fliesen-, Platten-, Mosaik-, Fassadenansrich- und Estrichlegerhandwerks sowie der Abbruch und Trockenbau.