Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Der Import, Vertrieb und Export einschließlich Transit von Vieh, Fleisch, Geflügel, Wild, Konserven, tierischen Nebenprodukten und Lebensmitteln aller Art sowie der Großhandel mit diesen Waren. Die Gesellschaft hat weiter alle Handelsgeschäfte - Groß- und Einzelhandel - Import und Export sowie Vermitttlergeschäfte mit Wein und Spirituosen zum Gegenstand.