Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Handel mit Süßigkeiten, Kaffee und weiteren Lebensmitteln,
b) das Aufstellen und der Betrieb von Automaten und deren Vermietung,
c) die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Automatenaufstellung
d) die Vewaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immoblien und
e) die Verwaltung von Immobilien, auch für Dritte:
jeweils, soweit nicht erlaubnispflichtig.