Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Beteiligung und Veräußerung von in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere solcher, die im Bereich der Papierherstellung sowie dem Handel mit Zellstoffen, Papier und Karton sowie mit Erzeugnissen daraus tätig sind, sowie die Durchführung dieser Tätigkeiten für das Unternehmen. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens das Halten und Verwalten von GmbH- und Kommandit-Beteiligungen sowie die Übernahme von Management- und Verwaltungsfunktionen für andere Unternehmen.