| Gegenstand | Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich der Gartengestaltung, des Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich der Erstellung von Wegen und Platzflächen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte aller Art zu betreiben und zu tätigen, die den vorgenannten Zwecken dienen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben sowie Zweigniederlassungen im Inland zu errichten. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Gegenstand der Gesellschaft beziehen oder geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. |