Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich der Gartengestaltung, des Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich der Erstellung von Wegen und Platzflächen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte aller Art zu betreiben und zu tätigen, die den vorgenannten Zwecken dienen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu erwerben sowie Zweigniederlassungen im Inland zu errichten. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Gegenstand der Gesellschaft beziehen oder geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern.