| Gegenstand | Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die weitere Entwicklung des Wirtschaftsraumes der Kreise Dithmarschen und Steinburg zu fördern. Dieses umfasst auch die Übernahme der Betriebsführung für andere kommunale Gesellschaften.
Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks zu dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorschriften an ihnen beteiligen und unter den gleichen Voraussetzungen solche Unternehmen erwerben, errichten und pachten sowie Interessengemeinschaften und Kooperationen beitreten oder bilden. Es gelten die Bestimmungen der § 27, 28, 101, 102 Gemeindeordnung entsprechend. Hierüber beschließt die Gesellschafterversammlung. |