Die Gesellschaft ermöglicht Betrieben jeglicher Art Arbeiten in Kontrollbereichen deutscher und ausländischer Kernkraftwerke durchzuführen. Die Gesellschaft führt die Personenüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch und übernimmt die Dokumentation nach der Strahlenschutzverordnung für die Dauer von 30 Jahren |